Versicherung & Kosten der Behandlung
Die Behandlungskosten sind individuell und abhängig von dem auf Sie zugeschnittenen Behandlungskonzept. Sie richten sich im allgemeinen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder Zusatzvereinbarungen (z.bsp. Infusionskonzepte) und müssen vom Patienten entrichtet werden.
Privatversicherte Patienten können in den meisten Fällen die Kosten der Behandlung ganz oder teilweise von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Die Kostenübernahme richtet sich nach dem Umfang des Versicherungsschutzes. Die Kosten der Behandlung sind unabhängig vom Versicherungsschutz im vollen Umfang vom Patienten zu tragen.
In vielen Fällen lohnt sich die Anschaffung einer privaten Zusatzversicherung die Heilpraktikerleistungen im unterschiedlichen Rahmen abdeckt.